ÜBERWINDUNG DER ENTSCHEIDUNGSUNFÄHIGKEIT

Zu diesem Zweck werden die Sichtweisen aller beteiligten Personen explizit gemacht und auch deren Gefühle mit einbezogen, so dass neben der Sachebene auch die Gefühlsebene Eingang in die Betrachtung findet. Es erfolgt eine Klärung der Bedürfnisse und Erarbeitung der Handlungsoptionen, so dass alle Parteien einen klaren Blick für Lösungsmöglichkeiten bekommen. Wenn Klarheit für alle Beteiligten herrscht, können Entscheidungen herbeigeführt und deren Umsetzung eingeleitet werden. In der Konsequenz ist das Unternehmen wieder handlungsfähig und kann sich positiv weiterentwickeln mit der Unterstützung aller an den Entscheidungen beteiligten Personen. Für diesen Prozess kann eine Dauer von zwei bis vier Wochen angesetzt werden, in denen die bestehenden Konflikte identifiziert, bearbeitet und aufgelöst werden.

Im Familien-, Gesellschafter- und Führungskreis können verschiedene Umstände dazu führen, dass es zu Lähmung und Entscheidungsunfähigkeit kommt. Dazu gehören schwelende Konflikte, Missverständnisse, unterschiedliche Vorstellungen über die strategische Positionierung des Unternehmens und andere Unklarheiten. Es können blockierende Konfliktmuster innerhalb der Unternehmerfamilie, des Gesellschafterkreises und des Managements des Unternehmens bestehen, die eine Entscheidungsfindung erschweren oder gar unmöglich machen. Um diese Konflikte aufzulösen gilt es, unterschiedliche Interessen, Werte und Zielsetzungen offen zu legen, bestehende Meinungsverschiedenheiten zu überbrücken und die Entscheidungsunfähigkeit zu überwinden, um auf die Suche nach einer gemeinsam getragenen Lösung zu gehen.

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Die digitale Broschüre enthält Informationen zur Gestaltung von Übergangsprozessen in Familienunternehmen, Herstellung der Entscheidungsfähigkeit, Familien-Governance, Gesellschafterqualifikation sowie zur Auswahl und Qualifizierung von Personal in der Führung.








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